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RECHTLICHE ANFORDERUNGEN FÜR EINE HOCHZEIT IN INDONESIEN <\/p>
Alle Paare, die in Indonesien heiraten, müssen eine Religion erklären. Agnostizismus und Atheismus werden nicht anerkannt. Das Standesamt kann Ehen von Personen des islamischen, hinduistischen, buddhistischen, christlich-protestantischen und christlich-katholischen Glaubens aufzeichnen. Ehepartner müssen die gleiche Religion haben; andernfalls muss ein Partner eine schriftliche Erklärung über einen Religionswechsel abgeben. <\/p>
Die religiöse Ehe unter dem Islam wird vom Amt für Religiöse Angelegenheiten (Kantor Urusan Agama) in einer Zeremonie in einer Moschee, zu Hause, in einem Restaurant oder an einem anderen vom Paar gewählten Ort durchgeführt und ist sofort nach der Zeremonie rechtsgültig. <\/p>
Eine christliche, hinduistische oder buddhistische Ehe wird in der Regel zuerst in einer Zeremonie in einer Kirche oder einem Tempel durchgeführt. Nach der religiösen Zeremonie muss jede nicht-islamische Ehe beim Standesamt (Kantor Catatan Sipil) aufgezeichnet werden. Ohne die Registrierung beim Standesamt sind diese Ehen nicht rechtsgültig. Die Aufzeichnung durch Beamte des Standesamts kann direkt während der religiösen Zeremonie gegen eine zusätzliche Gebühr erfolgen. <\/p>
Personen nicht-islamischen Glaubens müssen beim Standesamt im Landkreis, in dem sie wohnen, zunächst eine 'Absichtserklärung zur Eheschließung' sowie eine 'Bescheinigung über keine Ehehindernisse', die von ihren konsularischen Vertretern stammt, einreichen. <\/p>
Um die Bescheinigung über keine Ehehindernisse von Ihrem Konsularvertreter zu erhalten, müssen Sie für sich und Ihren Verlobten Ihre Pässe, die länger als 6 Monate gültig sind, und beglaubigte Scheidungsurteile (endgültig) und/oder Sterbeurkunden bezüglich der Beendigung aller vorherigen Ehen vorlegen. Bitte wenden Sie sich rechtzeitig vor dem beabsichtigten Hochzeitstermin an den Konsularvertreter Ihres Landes für Details. <\/p>
Um die Kontaktdaten Ihres Landes in Bali zu sehen, besuchen Sie bitte die KONSOLE in den NÜTZLICHEN INFORMATIONEN auf dieser Website. <\/p>
Für die Absichtserklärung zur Eheschließung müssen Sie die folgenden Dokumente für beide Partner beim Standesamt (zeigen Sie das Original und legen Sie eine Photokopie vor): <\/p>
• Urkunde über die religiöse Hochzeit; <\/p>
• Pass für ausländische Staatsbürger oder KTP (Personalausweis) für indonesische Staatsbürger; <\/p>
• Beglaubigte Geburtsurkunde; <\/p>
• Beglaubigtes Scheidungsurteil (endgültig) oder Sterbeurkunden bezüglich der Beendigung aller vorherigen Ehen; <\/p>
• Vier 4x6 cm Fotos, beide Partner nebeneinander; <\/p>
• Ausländische Staatsbürger: <\/p>
o Bescheinigung über keine Ehehindernisse, die von Ihrem Konsularvertreter für Bali oder Indonesien ausgestellt wurde; <\/p>
• Indonesische Staatsbürger: <\/p>
o Noch nie verheiratet: Schreiben Surat Keterangan Belum Kawin vom Kepala Desa oder Lurah (Bürgermeister); <\/p>
o Männer im Alter von 18-21 und Frauen im Alter von 16-21: elterliche Einwilligungserklärung, die über dem Meterai/Steuerstempel von 2.000 Rupiah unterzeichnet ist. <\/p>
Vor der Ehe können Sie und Ihr(e) Verlobte(r) auch beim Standesamt eine pränuptiale Eigentumsvereinbarung (Surat Pernyataan Harta) einreichen, die vor einem lokalen Notar unterzeichnet werden muss. Dieser Vertrag ist notwendig, wenn Sie Eigentum während der Ehe getrennt halten möchten. In Abwesenheit eines solchen Dokuments geht das indonesische Eherecht von gemeinschaftlichem Eigentum aus, und nachfolgende Eigentumserwerbe durch den indonesischen Partner werden gemäß den Gesetzen reguliert, die den Eigentumserwerb durch Ausländer einschränken. <\/p>
Es sind zwei Zeugen über 18 Jahre erforderlich. Sie müssen die Originale vorzeigen und eine Photokopie ihrer Pässe vorlegen, wenn sie ausländische Staatsbürger sind, oder KTP (Personalausweise), wenn sie indonesische Staatsbürger sind. Mitarbeiter des Standesamtes können ebenfalls als Zeugen fungieren. <\/p>
Das Standesamt hat eine verpflichtende Wartezeit von 10 Werktagen ab dem Datum der Einreichung. Diese Wartezeit kann für Touristen, die ein Gastregistrierungsformular (Form A) vorlegen, aufgehoben werden. <\/p>
Islamische Heiratsbescheinigungen (Buku Nikah), die vom Amt für Religiöse Angelegenheiten (Kantor Urusan Agama) ausgestellt werden, sind in Indonesien rechtsgültig und bedürfen keiner Registrierung bei einer anderen Behörde, wenn Sie in Indonesien wohnen möchten. Wenn Sie jedoch möglicherweise in Zukunft woanders hinziehen (und wer weiß das schon?), lassen Sie sich sofort eine Heiratsbescheinigung vom Standesamt sowie eine offiziell beglaubigte Übersetzung ausstellen (siehe unten). <\/p>
Alle anderen Heiratsbescheinigungen werden in der Regel am selben oder nächsten Tag vom Standesamt ausgestellt. Eine vereidigte englische Übersetzung der Heiratsbescheinigung sollte für die Nutzung im Ausland eingeholt werden. Es ist nicht notwendig, dass die Heiratsbescheinigung oder die Übersetzung von Ihrem Konsulat registriert werden. Es kann jedoch nützlich sein, die vereidigte Übersetzung der Heiratsbescheinigung zu überprüfen oder eine spezielle Übersetzung durch das Konsulat Ihres Heimatlandes oder das Konsulat Ihres Wohnsitzlandes anfertigen zu lassen. <\/p>